Mithilfe von Intrastat-Meldungen soll der tatsächliche Warenverkehr von Waren zwischen den Mitgliedsstaaten der EU erfasst werden.

 

Intrastat Meldungspflicht in Deutschland

Von der Pflicht zur Intratstat-Meldung befreit sind in erste Linie Privatpersonen.

Befreit von der Pflicht zur Intrastat-Meldung sind außerdem umsatzsteuerpflichtige Unternehmen, deren Versenden in andere EU-Mitgliedsstaaten 500.000 Euro bzw. Eingänge aus anderen EU-Mitgliedsstaaten 800.000 Euro, nicht überschreiten.

 

Intrahandels-Statistik

Die Intrahandelsstatistik zeigt dementsprechend die innergemeinschaftlichen Warenbewegungen mit “Gemeinschaftswaren”.

 

Ablauf bei Intrastat-Meldungen

Versendungsfall
Grundsätzlich ist im Versendungsfall derjenige auskunftspflichtig, der eine innergemeinschaftliche Lieferung im Sinne des Umsatzsteuergesetzes ausführt.

Eingangsfall
Entsprechend ist im Eingangsfall grundsätzlich derjenige auskunftspflichtig, der einen innergemeinschaftlichen Erwerb tätigt.

 

Intrastatmeldung vs. Zusammenfassende Meldung (ZM)

Entgegen der Intrastatmeldung gibt ein Unternehmen bei der ZM seine innergermeinschaftlichen Lieferungen und Leistungen an das Bundeszentralamt für Steuern. Bei den Intrastatmeldungen geht es stattdessen um die statistische Erfassung des tatsächlichen Warenverkehrs von Gemeinschaftswaren zwischen Mitgliedsstaaten der EU (Versendungen und Eingänge).

 

Intrastat-Meldungen in Dynamics 365 Business Central

Die Bearbeitung von Intrastat-Meldungen können Sie in Dynamics 365 Business Central problemlos abwickeln. Lesen Sie mehr unter den Extras der Software.

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